Fachkraft im Handlungsfeld Hilfe für Kinder mit psychisch kranken und abhängigkeitsbelasteten Eltern

Besondere Herausforderungen im Kinderschutz

Suchtverhalten oder psychische Erkrankungen sind für die Betroffenen aber auch für ihre Angehörigen sehr belastend. Wenn es ein Elternteil trifft, überträgt sich diese Situation auf die gesamte Familie – auch auf die Kinder. In unserer berufsbegleitenden Weiterbildung bauen Sie Grundlagenwissen zu psychischen Erkrankungen, zu Hochbelastungen und deren Auswirkungen und Dynamiken im Familiensystem auf.

Im Laufe des Kurses erfahren Sie, wie Sie mit psychisch kranken und belasteten Eltern und ihren Kindern erfolgreich in Kontakt und Kommunikation treten. Sie erlangen Kompetenzen, um Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu erkennen und Methoden, mit denen Sie – selbst bei schwierigen Fällen – zu den richtigen Einschätzungen gelangen. Und Sie erhalten das nötige Handwerkszeug, um Kinder und Eltern am gesamten Hilfeprozess zu beteiligen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat mit der Auflistung aller Weiterbildungsinhalte.

Vorschaubild des Curriculums zur Weiterbildung Fachkraft für die Arbeit im Handlungsfeld Kinder psychisch erkrankter und suchtbelasteter Eltern

Kursübersicht.

Köln
(VN 50.2024)

1. Modul: 11./12.03.2024
2. Modul: 08./09.04.2024
3. Modul: 06./07.05.2024
4. Modul: 03./04.06.2024

Gesamtgebühr: 1.200 €
Verpflegung: 65 € je Modul

FAQ.

Die Weiterbildung richtet sich insbesondere an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus sozialen Diensten, ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten, sowie Beratungslehrer*innen und Fachkräfte des Gesundheitswesens (z. B. Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen) und der Frühen Hilfen, die mit Kindern und Jugendlichen und in Familien arbeiten mit psychisch kranken und abhängigkeitsbelasteten Eltern.

Für die Weiterbildung zur „Fachkraft im Handlungsfeld Hilfe für Kinder mit psychisch kranken und abhängigkeitsbelasteten Eltern“ sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Modulen der Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat mit Spezifikation der Fortbildungsinhalte.

Grundsätzlich sollten Fehlzeiten (z. B. früheres Gehen an einzelnen Fortbildungstagen) so gering wie möglich gehalten werden. Bei Krankheit an einem einzelnen Tag muss dieser in Absprache mit den Referent*innen nachgearbeitet werden. Fehlen Sie bei einem ganzen Modul, erhalten Sie die Möglichkeit, das Modul bei einer nächsten Fortbildungsreihe nachzuholen. Die Absprache dazu erfolgt individuell. Das Zertifikat erhalten Sie erst nach Abschluss des nachgeholten Moduls. Es fallen für Sie dann nur die Kosten der Verpflegungspauschale an, nicht die Kursgebühren.

Die Weiterbildung qualifiziert Fachkräfte hinsichtlich Auswirkungen und Dynamik
bei psychischer Erkrankung und Hochbelastung, im (Gesprächs-)Kontakt zu Eltern und deren Kindern sowie für die besonderen Anforderungen bei Hilfeplanung und Kooperation. Für weitere Informationen und die Inhalte der jeweiligen Module, finden Sie das Curriculum der Weiterbildung
hier.

Alle Module werden von einer Fachkraft der Kinderschutz-Zentren als Moderator*in und Referent*in begleitet. Zu speziellen Themen werden ggf. weitere Referent*innen eingeladen. Die Referent*innen verfügen über langjährige Praxiserfahrung, fundierte theoretische Kenntnisse im Kinderschutz sowie ausgeprägte Kompetenzen in der Fort- und Weiterbildung.

Die Weiterbildung umfasst vier Module à jeweils zwei Tage innerhalb eines Zeitraums von rund vier bis fünf Monaten. Die genauen Termine der Fortbildungen können Sie hier einsehen.
In der Regel geht die Weiterbildung jeweils am ersten Tag eines Moduls von 10 bis 18 Uhr und am zweiten Tag eines Moduls von 9 bis 16 Uhr. Über die genauen Uhrzeiten werden Sie nach Anmeldung zu einer Weiterbildung informiert.

Grundsätzlich können Sie den Ort, an dem Sie eine berufsbegleitende Weiterbildung besuchen möchten, frei auswählen.
Ausnahmen gelten für die Weiterbildungsangebote in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Weiterbildungen in Niedersachsen werden vom Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Die Weiterbildungen in Schleswig-Holstein werden vom Landesministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung gefördert. Deshalb können in diesen beiden Bundesländern nur Fachkräfte teilnehmen, die in dem jeweiligen Land tätig sind.

Die Kosten können aufgrund von Förderungen aus Landesmitteln je nach Bundesland variieren. Die aktuellen Kosten der jeweiligen Weiterbildung finden Sie in den einzelnen Kursübersichten hier.

Sie zahlen eine Verpflegungspauschale, die Getränke und das Mittagessen während der Weiterbildung abdeckt. Sollten Sie eine Übernachtung vor Ort benötigen, müssen Sie diese bitte selber buchen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, über den Bildungscheck 50 Prozent oder maximal 500 € bezuschusst zu bekommen. Dies gilt für Einzelpersonen (mit einem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro), die die Teilnahme an der Weiterbildung selbst finanzieren. Die Ausgabe von betrieblichen Bildungschecks läuft zum 31.12.2023 aus.

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen. Bereits ausgegebene betriebliche Bildungschecks können aber weiterhin bei uns eingereicht werden.

Informieren Sie sich für weitere Informationen z. B. auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Zu einer beruflichen Weiterbildung können Sie sich über unser Online-Portal anmelden. Wählen Sie dafür im Portal den von Ihnen gewünschten Kurs aus.

Zur Anmeldung für unsere Fort- und Weiterbildungsangebote müssen Sie sich vorab in unserem Online-Portal ein Konto erstellen. Dafür benötigen Sie eine E-Mailadresse und ein von Ihnen selbst festzulegendes Kennwort. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung der Registrierung. Sofern Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie auch Ihren Spamordner.

Nachdem Sie sich in unserem Online-Portal für ein Fort- und Weiterbildungsangebot angemeldet haben, erhalten Sie eine erste Mail, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Diese ist noch NICHT die Bestätigung zur definitiven Teilnahme. Sobald wir Ihre Teilnahme bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere Mail mit der Bestätigung zur erfolgreichen Anmeldung.

Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Beginn der berufsbegleitenden Weiterbildung eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen.

Wir räumen Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach unserer schriftlichen Zusage ein kostenloses Rücktrittsrecht für die Seminargebühren ein. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann. Darüber hinaus gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Seminargebühren, bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminargebühren, bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Kurses 100 % der Seminargebühren. Nach Beginn der Fortbildung ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei Absage eines Moduls, die später als 4 Wochen vor dem geplanten Beginn eingeht, werden Ihnen 20 % der Verpflegungspauschale berechnet. Bei Absage eines Moduls, die später als 2 Wochen vor dem geplanten Beginn eingeht, werden Ihnen 50 % der Verpflegungspauschale berechnet. Bei späteren Absagen berechnen wir Ihnen 100 % der Verpflegungspauschale.

Ja, auch diese berufsbegleitende Weiterbildung ist als Inhouse-Veranstaltung buchbar. Wenden Sie sich gerne an unsere dafür zuständige Kollegin Hannah Farber unter farber@kinderschutz-zentren.org.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu organisatorischen Fragen ist Hanna Offenhau. Sie erreichen sie dazu unter offenhau@kinderschutz-zentren.org

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu inhaltlichen Fragen ist Hannah Farber. Sie erreichen sie dazu unter farber@kinderschutz-zentren.org